Aufzüge im Mauerschacht oder Betonschacht
Es gibt verschiedene Gründe einen Aufzug in einem vorhandenen oder extra dafür erstellten Mauer- oder Betonschacht zu installieren.
Brandschutz und statische Erfordernisse (ein Decke kann mit dem Mauerschacht abgestützt werden, sodass der notwendige Druchbruch keinen negativen Einflüsse auf die Bodenstatik des Obergeschosses erzeugt) sind wohl die häufigsten Gründe, aber auch Akustik und thermische Einflüsse können Anlass für die Entscheidung sein.
Beachten Sie, dass auch Aufzugsschachte mit einer geeigneten Schachtentrauchung (Schachtbelüftung) ausgestattet sein müssen. Nähere Informationen nehmen Sie bitte auf unser Seite Schachtentrauchung.
Im Unterschied zu den meisten Aufzügen unserer Wettwerber sind alle unsere Güteraufzüge direkt geeignet für den direkten Einbau in einen Mauer- oder Betonschacht.
Auf ein
Schachtgerüst kann in diesem Fall komplett verzichtet werden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
- Geringere Investitionskosten
- Geringerer Platzbedarf
- Geringere Montagedauer
Türen mit BrandschutzUnsere ein- und doppelflg. Drehtüren fertigen wir sofern erforderlich, nach DIN 18090 zertifiziert (Ü-Zulassung Nr.: 44-799 06 350 373 TÜV-Nord) . Nach DIN 4103 sind die Türen damit geeignet für den Einbau in einen Aufzugsschacht der Feuerwiderstandsklasse F90. Natürlich statten wir unsere Aufzuge bei Bedarf auch mit entsprechend der DIN 18091 zertifizierten Telekopschiebetüren aus.
Bauseitige Voraussetzungen sind u.A: - Halfenschienen für die Befestigung der Aufzugsschienen
- Beidseitige Aussparung im Schachtkopf für den Antriebsträger (nur bei Kette/Seil)
- ggf. benötige T30 oder T90-Triebswerkraumtür (nur bei Güteraufzug mit Begleitperson zwingend erforderlich)
- Brandschutz
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