Wir bieten unseren Kunden aus unserem umfangreichen Serviceprogramm ein maßgeschneidertes Paket für die Unterhaltung Ihrer Aufzugs- und Förderanlagen an.
Wartung von Aufzügen und Förderanlagen
Nach der von Ihnen zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung wird eine regelmäßige Wartung Ihrer Förder- oder Aufzugsanlage gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert. Der Betreiber muß ein geeignetes Wartungsintervall unter Berücksichtigung der Einflußfaktoren Frequentierung, Nutzungsart, Umgebungsbedingungen, technische Ausstattung und deren Alter, eigenverantwortlich festlegen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit Rat und Tat.
Wir führen unsere Wartungen gemäß DIN EN 13015 (europäische Norm zur Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen) mit eigenen, extra geschulten Fachmonteuren durch. Der Wartungstermin wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange individuell abgestimmt. Auf Wunsch ist eine Wartung auch am Wochenende, frühmorgens oder spätabends möglich.
Sicherheitsprüfung von Güteraufzügen ohne Personenbegleitung
Die Betreiber von Aufzugsanlagen sind im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Ihre technischen Anlage regelmäßig durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Seit dem Jahr 2003 werden Aufzugsanlagen die im Sinne der BetrSichV als Arbeitsmittel definiert sind, nicht mehr gesetzlich verpflichtend durch den TÜV oder das Amt für Arbeitsschutz überprüft. Sie sind technische Arbeitsmittel und es obliegt dem Betreiber, diese Prüfung gemäß § 11 der BetrSichV eigenverantwortlich durchzuführen oder in seinem Auftrage durchführen zu lassen und für die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft zu dokumentieren.
Eine unterlassene oder unqualifizierte Prüfung des Arbeitsmittels kann im Falle eines Arbeitsunfalls unter Umständen strafrechtliche Folgen für den Betreiber/Besitzer nach sich ziehen.
Wir bieten als Zusatzmodul zu unserer regelmäßigen Wartung eine entsprechende Prüfung in einem 2-jährigen Intervall an. Mit der Vorlage des von uns erstellten Prüfprotokolls, erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen an die Nutzung der Aufzugsanlage.
BGVA3-Prüfung von Aufzügen und Förderanlagen
Mit Inkrafttreten der TRBS (Technische Regel Betriebssicherheit) 1201/4 im November 2009 muss durch den Betreiber des Arbeitsmittels der Nachweis über den ordnungsgemäßen elektrischen Zustand der Anlage erbracht und dokumentiert werden.
Bei prüfungspflichten Aufzügen (i.d.R. bei Aufzügen mit Personentransport) wird ein entsprechender Nachweis über die durchgeführte Prüfung bei der wiederkehrenden Prüfung kontrolliert und als Mangel festgestellt, sofern dieser fehlt.
Als Grundlage für die Prüfung elektrischer Anlagen wird die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3 herangezogen. Darin sind neben Art und Prüfumfang auch Fristen für die Prüfungen festgelegt. Für ortsfeste Anlagen ergibt sich daraus ein Prüfintervall von 4 Jahren.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt durch unsere geschulten Servicemitarbeiter wenn möglich als Zusatzmodul zur Wartung oder aber bei der Erstprüfung als Einzelprüfung. Die Prüfung erfolgt durch modernste, zugelassene Messgeräte gemäß den auf dem zu erstellenden Prüfprotokoll vermerkten Messpunkten.
Bei der Prüfung festgestellte Mängel (Abweichungen vom Sollwert), können durch unsere Servicemitarbeiter direkt behoben, oder dem Betreiber geeignete Maßnahmen empfohlen werden.
Der Geschäftsführer eines Unternehmens setzt sich, wie auch bei den nicht durchgeführten Hauptprüfung, hohen persönlichen Haftungsrisiken aus und kann im Schadensfall, wenn auf die Elektrogeräteprüfung nach BGV-A3 verzichtet wurde, auch strafrechtlich verfolgt werden.
Teleservice
Auf Wunsch unserer Kunden statten wir unsere Anlage auch gern mit einem "Teleservicepaket" aus, um bei Anlagenstörungen unverzüglich Hilfestellung geben zu können.
Unsere Servicetechniker schalten dabei sich über eine bauseitig gestellte Telefonleitung (alternativ VPN-Verbindung via Intranet) und eine entsprechende Hardware in dem Schaltschank auf die Anlagensteuerung. So können wir uns schnell und mit geringen Kostenaufwand für unseren Kunden den notwendigen Überblick verschaffen.
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