Unter Brandschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Das Thema Brandschutz gliedert sich formal in die Teilbereiche:
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- organisatorischer Brandschutz
Die Mindestanforderungen für den baulichen Brandschutz werden in Deutschland durch entsprechende Vorschriften in den Landesbauordnungen geregelt und können somit regional unterschiedlich sein. Daneben sind bauliche Maßnahmen beispielsweise in Normen wie DIN 4102, DIN 18230 und ENV 1992-1-2 geregelt. Weitere Forderungen werden zudem von dem Verband der Sachversicherer (VdS) direkt an den Betreiber gestellt.
Im Umfeld von Aufzügen und Förderanlagen finden wir regelmäßig Anforderungen an unseren Lieferumfang in Bezug auf aktiven und passiven Brandschutz wie:
- Einhaltung der Fluchtwegsplanung
- automatische Brandlöschanlagen
-Sprinkleranlagen
-Gaslöschanlagen
- Entrauchung
-passive Schachtentlüftungen
-aktive Schachtentlüftungen
-Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Inertisierung der Umgebungsluft
-Minderung der Brandlast durch Reduzierung des O2-Anteils
- Brandabschnittsabschlüsse mit definierter Feuerwiderstandsklasse
-Aufzugstüren nach DIN 18090
-Brandschutztore und Brandschutzklappen
-Förderanlagenabschlüsse
Aus unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit diesen Anforderungen und unzähligen, in den unterschiedlichsten Lösungen ausgeführten Anwendungen, können wir unseren Kunden mit Fachwissen und kompetenten Vorschlägen weiterhelfen ! Für unsere Aufzugstüren aus eigener Fertigung besitzen wir die Zulassung zur Fertigung von ein- und zweiflügeligen Drehtüren nach DIN 18090. Ein der Ausführung in Stahl RAL lackiert oder auf Wunsch auch in Edelstahl. Dies ist bei Aufzügen im
Mauerschacht ggf. von Bedeutung um umständliche Doppeltürlösungen zu umgehen.
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